• Erbrecht

Nach einem Todesfall in der Familie kommt es häufig zu Problemen und Streitigkeiten hinsichtlich der Verteilung des Erbes.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten über die Errichtung eines Testaments nachzudenken. Ist dies versäumt worden, findet automatisch die gesetzliche Erbregelung Anwendung.

Sowohl bei der Problemvermeidung im Vorfeld durch Beratung über Möglichkeiten der Erbfolgeregelung, als auch bei Streitigkeiten über die Verteilung der Erbmasse stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Auch in dem Fall, dass Sie von der Erbfolge durch Testament vollständig ausgeschlossen wurden, ist es in der Regel immer noch möglich, den gesetzlichen Pflichtteil einzufordern. Auch hier unterstütze ich Sie gerne.